Heute erreichte uns eine E-Mail vom Pressesprecher des Jobcenters Leipzig mit der Aufforderung, die Telefonliste der Mitarbeiter der Widerspruchsstelle aus unserem Internetangebot zu entfernen, weil sie höchstpersönliche Angaben enthielte. Konkret gehe es dabei um die Elternzeit eines Mitarbeiters, deren Veröffentlichung nicht hinnehmbar sei.

In der Tat: Das ist eine schutzwürdige Angabe. Da diese im Bereich „Aufgabenfeld“ stand, waren wir nicht auf den Gedanken gekommen, dass der entsprechende Mitarbeiter in Elternzeit sein könnte.

Wir haben die entsprechende Zeile in der Telefonliste unkenntlich gemacht. Dass die Telefonnummern der Mitarbeiter eine öffentliche Angelegenheit sind, hatte das Amtsgericht Leipzig unlängst entschieden (Az: 5 K 981/11). Deshalb besteht für uns kein Anlass, die Telefonliste ganz zu entfernen.

Wir bleiben dabei: Die Telefonnnummern des Jobcenter sind kein Geheimnis.

Telefonliste Jobcenter