Carl JescheMagdalene Jesche WebEin gemeinsamer Beitrag von Carl und Magdalene Jesche:

Zu Wahlkampfzeiten redet man als Politikerin automatisch mehr über Politik. In Gesprächen, auch mit langjährigen Freunden und Bekannten, begegnet uns immer wieder, dass viele Menschen gar nicht wissen, wie so ein Stadtrat gewählt wird, wer wählen darf, wen man wählen kann, was man sein muss, um in den Stadtrat gewählt werden zu können und was es mit den drei Stimmen auf sich hat. Deshalb ein Versuch einer kurzen Erklärung:

Wer darf wählen?

Wählen ist Bürgerrecht. Das heißt, wer Bürger von Leipzig ist, darf zur Kommunalwahl gehen. Die einzige Einschränkung: Man muss volljährig sein und seit drei Monaten (vom Wahltag gerechnet) hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wer darf sich wählen lassen?

Gewählt werden ist auch Bürgerrecht: Wer wählen darf (aktives Wahlrecht), darf sich auch wählen lassen (passives Wahlrecht). Aufstellen lassen kann man sich von einer Partei oder Wählervereinigung, die man zu diesem Zweck auch extra gründen kann.

Muss man Mitglied einer Partei sein, um sich aufstellen zu lassen?

Nein. Alle Parteien haben offene Listen.

Muss man eine bestimmte Qualifikation haben, um Stadtrat zu werden?

Die Qualifikation ist die Wahl. Was man von Beruf ist, ist egal. Ein Parlament soll sogar möglichst alle Schichten vertreten. Man muss nur genügend Stimmen bekommen.

Kann ich, wenn ich in Connewitz wohne, jemanden wählen, der in Grünau kandidiert?

Nein, jedenfalls nicht direkt. Das liegt daran, dass die Stadt in 10 Wahlkreise unterteilt ist und es für jeden Wahlkreis extra Wahlvorschläge gibt. Man kann aber seine Lieblingskandidatin trotzdem unterstützen, indem man ihre Partei oder Wählervereinigung wählt. Die Stimmen werden nämlich für die ganze Stadt zusammengezählt, um die Sitzverteilung im Stadtrat zu bestimmen. Das heißt, indirekt ist eine Stimme für einen Wahlvorschlag immer auch eine Stimme für alle, die von dieser Partei oder Wählervereinigung antreten.

Wird immer gewählt, wer auf dem ersten Listenplatz steht?

Nicht unbedingt. Gewählt ist, wer am Schluss die meisten Stimmen hat. Wenn die Wählerinnen und Wähler dem Drittplatzierten mehr Stimmen gegeben haben, ist der gewählt.

Wieviele Kreuze kann ich machen?

Bei der Stadtratswahl hat jeder drei Stimmen. Die kann man einer Kandidatin geben (kumulieren=häufeln) oder unter mehreren Kandidaten verteilen (panachieren=aufteilen). Man kann so sogar mehrere Kandidaten von mehreren Listen (Parteien) wählen oder denjenigen, der auf dem dritten Listenplatz steht, wählen.

Wer bezahlt die Plakate?

Die Parteien. Sie bekommen, außer Mitgliedsbeiträgen und Spenden, für die erfolgreiche Teilnahme an Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen Wahlkampfkosten erstattet. Mit diesem Geld werden auch die Ortsverbände beim Wahlkampf unterstützt. Kleine Parteien oder Wählervereingungen haben hier einen Nachteil. Sie sind auf Spenden und Beiträge angewiesen und haben deshalb weniger Plakate und keine Werbeagentur, die sie berät.

 

Noch mehr Fragen? Einfach ins Kommentarfeld schreiben!