Arbeitslosengeld II – Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 30.12.2012
Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor
wenn Demokraten nicht weiter wissen, wie Sie Ihr Volk kontrllieren können,werden Sie zu Diktatoren, um Ihre Macht denen gegenüber zu festigen