Sind Sie dafür, dass die ganze oder teilweise Veräußerung von Immobilien, Kulturgütern, öffentlichen Einrichtungen, Eigenbetrieben der Stadt Leipzig oder Unternehmen, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu unterbleiben hat, es sei denn, der Stadtrat beschließt eine Veräußerung mit einer Mehrheit von 2/3 aller Ratsmitglieder?

Dies gilt nur für Entscheidungen über Veräußerungen, für welche die Ratsversammlung entscheidungsbefugt und zuständig ist.

Mehr Informationen: Leipziger Bürgerbegehren 2013 | Privatisierungsbremse für Leipzig Bürgerbegehren 2013.